Für gentechnisch veränderte Lebensmittel besteht in Deutschland Kennzeichnungspflicht – ausgenommen von dieser Vorschrift sind jedoch Milch, Eier und Fleisch.
Für gentechnisch veränderte Lebensmittel besteht in Deutschland Kennzeichnungspflicht – ausgenommen von dieser Vorschrift sind jedoch Milch, Eier und Fleisch.