Posted in Allgemeines von Leo Frühschütz am 15. Dez. 2010
Sind die Pollen der Genmais-Linie MON 810 selbst gentechnisch veränderte Organismen (GVO) im Sinne des Gesetzes? Wenn ja, dürfen sie dann ohne spezielle Zulassung auch in Honig vorkommen? Mit diesen Rechtsfragen muss sich der Europäische Gerichtshof auseinandersetzen. Letzte Woche war mündliche Verhandlung. Die Äußerungen und Fragen der Richter hätten gezeigt, dass sie dem Interesse und Schutz von Verbrauchern und von Erzeugern, die von GVO betroffen sind, einen hohen Stellenwert einräumen, berichteten die auf Seiten der klagenden Imker beteiligten Anwälte.