24.05.2015 - 16:07 [ Grundrechtepartei ]

Gemeinsamer Widerstand gegen das verfassungswidrige Tarifeinheitsgesetz

Mit 444 Ja-Stimmen bei 126 Gegenstimmen und 16 Enthaltungen hat der Bundestag am 22. Mai den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tarifeinheit (18/4062) auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (18/4966) angenommen.
Die Lösung

Dagegen muss politischer Widerstand geleistet werden, denn damit hat der Deutsche Bundestag ohne grundgesetzliche Legitimation das vorbehaltlos gewährte Grundrecht gemäß Art. 9 Abs. 3 GG, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, und damit sowohl die Tarifautonomie als auch das Streikrecht sowie den Alleinvertretungsanspruch aller Gewerkschaften für ihre Mitglieder außer Kraft gesetzt, obwohl er als Gesetzgeber gemäß Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht sowie gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gebunden ist.