Dem Sharehoster RapidShare bleibt es danach innerhalb der Bundesrepublik Deutschland untersagt, seinen Nutzern über 4.000 konkret bezeichnete Musiktitel im Rahmen ihres Onlinedienstes aus dem Repertoire der GEMA über seinen Online-Speicherdienst zur Verfügung zu stellen, die dort von anonymen Nutzern abgespeichert werden. Mit 160 Millionen gespeicherten Dateien, 500.000 neuen Uploads pro Tag und mehr als 42 Millionen Besuchern gehört der Sharehoster zu den Schwergewichten in diesem Bereich.