Geissler hat geboten und gegeben, was innerhalb des betonierten Systems des Rechts und der Verträge möglich war. Sein eines Argument für Stuttgart 21: Die Bahn hat schon viel gezahlt und ein Baurecht. „Vertrag ist Vertrag“
Sein anderes: Zumutbarkeit. Gegenüber der Bahn, versteht sich. Nachdem das Grundsätzliche geregelt war, gab es reichlich Schokolädle für die S21-Gegner.