Im Klartext bedeutet dies wohl, dass das BSI von einer Ausspähung ausgeht und diesem Verdacht auch nachgehen würde. Bislang ist dies aber offenbar noch nicht geschehen und auch Bundestagspräsident und Ältestenrat haben erst am 13.2.2014 die IuK-Kommission (Informations- und Kommunikationstechniken) des Bundestages „gebeten, dieses Angebot zu beraten und dem Ältestenrat eine Beschlussempfehlung zu unterbreiten.“
Während also einerseits bis heute den Medienberichten und begründeten Vermutungen nicht ernsthaft nachgegangen wurde, sieht der Bundestagspräsident bis zum heutigen Tag keinen „Anlass für gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen, für die Einleitung von Ermittlungen oder die Erstattung einer Strafanzeige“.
Dieser Umgang ist inakzeptabel und eigentlich unfassbar.