Außerdem darf nun auch das BKA automatisiert auf die AZR-Daten zugreifen – nicht allein auf die der Asylsuchenden, sondern auf die aller AusländerInnen in Deutschland. Vom Beginn ihres Aufenthalts in Deutschland befinden sich Asylsuchende also fest im datenmäßigen Zugriff der Sicherheitsorgane.