In Koalitionskreisen wird das Vorgehen am höchsten deutschen Gericht als hochgradig irritierend gewertet. Dazu zĂ€hle auch, ĂŒber mögliche Verabredungen zwischen anderen Verfassungsorganen â in diesem Fall der Bundeskanzlerin und dem BundesprĂ€sidenten â öffentlich zu berichten, hieĂ es.