Update 10.50 Uhr: Verwaltungsgericht: Nur zehn Zelte auf Altona-Camp erlaubt
Das Hamburger Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden: Die Beschränkungen der Versammlungsbehörde auf dem Protestcamp in Altona bleiben in Kraft. Demnach dürfen maximal zehn »symbolische« Schlafzelte aufgestellt und als »Ruherückzugszone« genutzt werden. Die Nutzung von Grills und Kochstellen, die über »Selbstversorgung« hinausgehen, bleibt untersagt.
Laut der Urteilsbegründung sei bei einer Zulassung von weiteren Zelten mit »erheblichen Gefahren für die Gesundheit und das Leben der Versammlungsteilnehmer« zu rechnen.