(3.8.2017) Diese Darstellung ist Grundlage der erwähnten Strafverfahren und Haftbefehle. Sie ist in den verschiedensten offiziellen Papieren weitergetragen worden, stets mit dem Brandenburger Bundespolizei-Mann als einzigem Zeugen. Sie findet sich in allen späteren Justiz-Entscheidungen fast wortgleich wieder. Aber wenn man das Polizeivideo gesehen hat, das insgesamt zwölf Minuten und 23 Sekunden dauert, ist klar: Sie stimmt nicht.