Beschluss des Geschäftsführenden Bundesvorstandes vom 29.09.2003
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Aus Sicht des DGB gibt es einige wesentliche Errungenschaften im Konventsentwurf, die die Regierungskonferenz in keinem Fall in
Frage stellen sollte. Dazu gehören das Ziel der Vollbeschäftigung und der sozialen Marktwirtschaft und vor allem die Aufnahme der Charta der Grundrechte als Teil der Verfassung.
Aber ungeachtet der Tatsache, dass sich der DGB für eine unveränderte Verabschiedung des Konventsentwurfs durch die Regierungskonferenz ausspricht, um die erreichten Fortschritte nicht zu gefährden, gibt es aus gewerkschaftlicher Sicht auch Kritik am Konventsentwurf.