Journalisten sind in Zukunft besser vor dem Zugriff des Staatsanwalts geschützt. Laut dem Gesetz, das der Bundestag bereits Ende März verabschiedet und der Bundesrat am Freitag endgültig gebilligt hat, können Medienvertreter bei der Veröffentlichung von zugespieltem Material nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden…