Kurnaz‘ Anwalt Bernhard Docke zufolge werfen die Kläger Bush vor, er habe gegen die UN-Anti-Folter-Konvention verstoßen. Bush habe Folterungen im US-Gefangenenlager Guantanamo Bay und in afghanischen US-Stützpunkten zugelassen. Nach den vielen objektiven Berichten über das Gefangenenlager sei klar, „dass der Mann Verbrechen zu verantworten hat“, so Docke.