Vergangene Woche wurde das Urteil nun aufgehoben und die Beschuldigten freigesprochen. Das Gericht stellte fest, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft haltlos und die Beweise weder gültig, legal noch zulässig sind. Weiter hielt das Gericht fest, dass dieses Verfahren als „Vergeltungsmaßnahme und Druckausübung gegen den Widerstand gegen ein Wasserkraftunternehmen“ verstanden werden kann. Diese Fälle von Kriminalisierung gegen kommunale Anführer und Menschenrechtsverteidiger fänden auch in anderen Teilen von Guatemala statt. Damit schloss sich das Gericht der Argumentation der Verteidiger an.
Trotz Freispruch werden die schon über zwei Jahre Inhaftierten nicht frei gelassen.