Wegen der Störerhaftung konnten Betreiber eines offenen WLANs belangt werden, wenn jemand eine Urheberrechtsverletzung oder eine andere Straftat über ihren Internetzugang begangen. Aus Angst vor Abmahnung öffneten deshalb in Deutschland nur sehr wenige ihre WLANs und schützten sie stattdessen mit Passwörtern Doch die Freifunk-Community wuchs, die Freifunker umgingen die Störerhaftung mit einem Trick: Die Router tunnelten die Daten über VPN-Server ins störerhaftungsfreie Ausland oder über Server eines Vereins mit Providerprivileg welches den Verein bei der Übermittlung von strafbaren Nachrichten, dem Postboten ähnlich, vor strafrechtlichen Konsequenzen schützt.