Der Bundestagspräsident solle sich aber nicht nur mit der Fraktion des Abgeordneten verständigen, den er „ausnahmsweise“ reden lassen will. Er soll in diesem Fall auch alle anderen Fraktionen informieren und deren Stellungnahmen einholen. Zusätzlich solle er allen Fraktionen „die konkrete Platzierung in der Rednerfolge“ mitteilen.