Die BI Umweltschutz Uelzen geht davon aus, das an fast allen Förderplätzen, Stationen und Versenkbohrungen der Erdöl- und Erdgaskonzerne in Niedersachsen die gesetzlich vorgegebenen Konzentrationen für Quecksilber, Benzol und weitere giftige Stoffe überschritten werden. Nach Ansicht der Initiative könnte es sich dabei um strafrechtliche Verstöße gegen das Bundesbodenschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und die europäische Wasserrahmenrichtlinie handeln.