2007 wurden im Protect America Act die Auslandsklausel gelockert. Künftig durften legal alle Personen – auch Amerikaner – abgehört werden, wenn begründet angenommen werden konnte, dass sie sich im Ausland aufhalten. Die Bundesregierung stellte dies als Anpassung an die veränderten Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation dar: Ausländer und Amerikaner im Ausland benutzen E-Mail-Accounts bei US-Providern, internationale Telefongespräche und Internet-Verbindungen werden durch die USA geroutet auch wenn Start- und Endpunkt im Ausland liegen, in paketvermittelten Netzen ist die Kommunikation von Amerikanern und Ausländern ununterscheidbar. Bürgerrechtsgruppen hielten die Änderung für die völlige Freigabe der Überwachung. Das Gesetz hatte eine Verfallsklausel und trat im Februar 2008 automatisch wieder außer Kraft.