(23.04.2009) Der Bundestagspräsident ist der Auffassung, dass eine Vielzahl der Detailregelungen nach seinem Verständnis nicht in die Verfassung gehörten. Sie gingen auch über die eigentliche Funktion des Grundgesetzes hinaus.
(23.04.2009) Der Bundestagspräsident ist der Auffassung, dass eine Vielzahl der Detailregelungen nach seinem Verständnis nicht in die Verfassung gehörten. Sie gingen auch über die eigentliche Funktion des Grundgesetzes hinaus.