Hintergrund der Erweiterung der Kontrollkapazitäten ist eine Änderung im Schengener Grenzkodex, die vorsieht, dass nun auch Daten von EU-Bürgern bei der Einreise in die EU lückenlos mit dem Schengener Informationssystem abgeglichen werden. Bisher war dies nur bei Drittstaatsangehörigen der Fall.