Dagegen machte das OLG Düsseldorf nun nachhaltige Bedenken geltend, ob die Verordnung überhaupt eine ausreichende gesetzliche Grundlage für eine Entgelt-Befreiung energieintensiver Firmen biete. Vielmehr erlaube das Energiewirtschaftsgesetz in seiner derzeitigen Fassung nur, durch die Verordnung die Berechnungsmethode für Entgelte festzulegen – nicht aber eine vollständige Befreiung von den Netzgebühren.