Geldwertstabilität sei ein Freiheitsrecht für alle Bürger. Die Aufnahme ins Grundgesetz könnte in Artikel 109 geschehen, in dem das Instrument der Schuldenbremse grundsätzlich verankert ist.
Geldwertstabilität sei ein Freiheitsrecht für alle Bürger. Die Aufnahme ins Grundgesetz könnte in Artikel 109 geschehen, in dem das Instrument der Schuldenbremse grundsätzlich verankert ist.