(21.05.2013) Überwachung, wie man sie dort heute schon bei Telefonie bedarfsmäßig durchführen kann, soll in einer ähnlichen Form auch auf Online-Kommunikation ausgedehnt werden. Dafür soll die bestehende Gesetzesgrundlage, „CALEA 2“ (Communications Assistance Law Enforcement Act) ausgeweitet werden.