23.06.2015 - 11:16 [ Rolf Gössner ]

Fast vier Jahrzehnte andauernde Beobachtung und Registrierung durch den „Verfassungsschutz“.

Verwaltungsgericht Köln erklärt Rolf Gössners Dauerüberwachung im Februar 2011 für von Anfang an unverhältnismäßig
und grundrechtswidrig.
Urteil im Mai 2015, nach über vier Jahren, immer noch nicht rechtskräftig, weil Bundesregierung die Zulassung der Berufung beantragte.
Von 1970 bis Ende 2008 unter Dauerbeobachtung des Inlandsgeheimdienstes