12.04.2012 - 06:56 [ Zeit.de ]

Fall Trayvon Martin: Staatsanwältin klagt Bürgerwehr-Schützen an

Zimmerman hatte Ende Februar im Bundesstaat Florida den 17-jährigen Trayvon Martin erschossen. Das Mitglied einer Bürgerwehr gibt an, in Notwehr gehandelt zu haben. Der Teenager, der sich nach einem Einkauf auf dem Weg nach Hause befand, war allerdings unbewaffnet. Die Polizei ließ Zimmerman laufen und berief sich dabei auf das „Stand Your Ground“-Gesetz (Weiche nicht zurück), das den Bürgern in Florida ein besonders weitgehendes Recht auf Selbstverteidigung einräumt.