Bittmanns Vermutung: Jalloh, der im Gesicht verletzt war und in der Zelle nicht ordnungsgemäß ärztlich versorgt wurde, sei bei einer Zellenkontrolle ohnmächtig aufgefunden worden.
Den Beamten sei klargeworden, „dass schwere Verletzungen oder gar das Versterben eines weiteren Häftlings neuerliche Untersuchungen auslösen würden“. Diese Sorge „mag zu dem Entschluss geführt haben, mit der Brandlegung alle Spuren zu verwischen“.