Rechtliche Grundlagen für die gemeinsame Geldpolitik sind der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank. Gemäß der Satzung wurden sowohl die EZB als auch das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) am 1. Juni 1998 geschaffen. Die EZB ist das Herzstück des Eurosystems und des ESZB. Die EZB und die nationalen Zentralbanken nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben gemeinsam wahr. Die EZB besitzt Rechtspersönlichkeit im Sinne des Völkerrechts.