In einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses äußerten sich neun geladene Experten zur sogenannten Funkzellenabfrage (FZA), einer Maßnahme zur Aufenthaltsortsermittlung mittels Mobiltelefondaten und zu zwei Gesetzentwürfen aus den Reihen der Oppositionsfraktionen. Denn Anlass der Anhörung war ein Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (17/7335) der Fraktion Die Linke. Die Fraktion möchte die Möglichkeit der Funkzellenabfrage durch Ermittlungsbehörden abschaffen. Eine entsprechende Vorschrift aus der Strafprozessordnung sei zu streichen, nach der im Falle einer Straftat von „erheblicher Bedeutung“ eine solche Maßnahme zum Einsatz kommen kann.