01.12.2011 - 16:28 [ Heise ]

Experten kritisieren Beschlagnahme von Domains in den USA

Chanel hatte einen Privatermittler aus Nevada damit beauftragt, bei drei der zuletzt 228 monierten Websites Waren zu bestellen. Diese seien nach Lieferung von Chanel als Fälschung deklariert worden. Die anderen 225 Websites seien nach Begutachtung als markenrechtlich bedenklich befunden worden. Für Dawson habe dies für seinen Beschluss der Domainbeschlagnahme ausgereicht, berichtete das US-Magazin Ars Technica. Chanel musste 20.000 US-Dollar hinterlegen, die als Schadenersatzzahlung an einen Beklagten fällig werden, falls sich im Hauptsacheverfahren herausstellt, dass dessen Domain zu Unrecht beschlagnahmt wurde.