30.09.2017 - 10:08 [ Dresdner Neue Nachrichten ]

Ex-Geheimdienstchef sagt im „Sachsensumpf“-Prozess aus

(25.9.2017) Weil das Material nach Ansicht der Anklage nur auf Basis von Gerüchten und Vermutungen entstand und zu Ermittlungen gegen mehrere Personen führte, soll sie sich nun verantworten.

Die Verteidigung stellt die Anklage grundsätzlich in Frage. Ihrer Ansicht nach ist das Landesamt für Verfassungsschutz gar nicht Teil der Strafverfolgungsbehörden und kann somit auch keine Unschuldigen verfolgt haben.