Ein einzelner Coffeeshop-Betreiber unterliegt mit seiner Forderung, allen volljährigen Personen legalen Zutritt in sein Geschäft in Maastricht zu erwirken – Gewinner dieses Urteils sind die illegalen Verkäufer, vor allem gerade in Deutschland – eine von der Schweizer Regierung beauftragte Expertengruppe schlug dagegen die Entkriminalisierung auch harter Drogen in der Schweiz vor.