Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag entschieden, dass eine präventive Überwachung des gesamten Netzverkehrs durch einen Internetprovider nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Zugangsanbieter dürften nicht gezwungen werden, Datenübertragungen auf rechtswidrige Inhalte hin zu kontrollieren und zu filtern. Der Beschluss wendet sich gegen eine „aktive Beobachtung sämtlicher elektronischen Kommunikationen im Netz des betreffenden Providers“ und mithin „jeder zu übermittelnden Information“ aller Kunden eines Anbieters. Der EuGH folgte im Kern dem Schlussantrag seines Generalanwalts Cruz Villalón vom April.