Europäische Rechtssetzung gewinnt einen zunehmenden Einfluss auf die Tätigkeit des nationalen Richters und Staatsanwalts. Der DRB beobachtet und begleitet daher auch die Tätigkeit europäischer Organe und nimmt zu deren Vorhaben Stellung, soweit sie justizpolitische Bedeutung haben. (…)
Als Mitglied der Europäischen Richtervereinigung ist der DRB neben seinen eigenen Aktivitäten auch auf europäischer Ebene durch einen Berufsverband mit Beobachterstatus vertreten.