Da aber das Demokratieprinzip in Art.20 GG verankert ist und damit zu denjenigen Staatsstrukturmerkmalen gehört, die der Disposition des Gesetzgebers entzogen sind und nicht einmal im Wege der Verfassungsänderung beseitigt werden dürfen, ist die Verabschiedung des ESM-Vertrages ein Staatsstreich, und bliebe es auch dann, wenn das Bundesverfassungsgericht wieder eine seiner windelweichen Kompromissentscheidungen treffen sollte, mit der es bis jetzt noch jeden Schritt hin zur Brüsseler Diktatur murrend, stirnrunzelnd und zähneknirschend abgenickt hat.