Durchsetzen konnte sich Deutschland laut dem „Handelsblatt“ weitgehend beim Klagerecht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH): Wenn die EU-Kommission feststellt, dass ein Land gegen die Schuldenregel verstoĂźen hat und die automatischen Sanktionen der Kommission ignoriert, können ein oder mehrere Euro-Staaten gegen den SĂĽnder vor dem EuGH klagen. Deutschland hätte das Klagerecht zwar gerne der EU-Kommission gegeben. Dies hielten aber EU-Juristen fĂĽr nicht mit dem EU-Vertragsrecht vereinbar.