In einem aktuellen Urteil schränkt der Europäische Gerichtshof die Linkfreiheit ein. Bereits das bloße Verlinken auf online zugängliche Inhalte könne eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
In einem aktuellen Urteil schränkt der Europäische Gerichtshof die Linkfreiheit ein. Bereits das bloße Verlinken auf online zugängliche Inhalte könne eine Urheberrechtsverletzung darstellen.