Seit Jahrtausenden haben Bauern aber auch Saatgut aus ihrer Ernte aufbewahrt, verbessert, getauscht und wieder ausgebracht und Hobbygärtner haben Pflanzensamen über den Gartenzaun weitergereicht. Das könnte nun beides verboten sein. Geht es nach der Novelle der EU-Erhaltungssortenrichtlinie, die mit 1. Mai in Kraft getreten ist, sind für den Tausch von Saatgut – das im Sortenregister eingetragen ist – hohe Verwaltungsstrafen vorgesehen