(11.3.) `Qualität´ erfasst eine Vielzahl unterschiedlicher infrastruktureller Gegebenheiten, etwa das Vorhandensein gerichtsinterner Qualitätskontrollen, den Zugang der Bürger zur Justiz über das Internet oder Fortbildungsmaßnahmen für Richter. „Unabhängigkeit“ misst einerseits die Unabhängigkeit der Gerichte in der öffentlichen Wahrnehmung, andererseits die Verzahnung von Exekutive und Judikative.
Die Untersuchung, die je nach Kategorie einzelne Jahre bzw. Zeiträume zwischen 2010 und 2014 erfasst, gibt einen interessanten Eindruck von der Leistungsfähigkeit der europäischen Justizsysteme im Vergleich zueinander. Sie ist allerdings mit Vorsicht zu genießen, da teilweise keine vollständigen Daten vorlagen und eine Einteilung der sehr unterschiedlichen nationalen Systeme in die einheitlichen Kategorien des Justizbarometers zudem nicht immer mit der wünschenswerten Trennschärfe möglich scheint.