Überraschenderweise war es die deutsche Bundesministerin für Arbeit, die mit ihrer Zustimmung zum Beschluss Nummer 2013/109/GASP am 28. Februar gegen Ende des Treffen des Rates für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz in Vertretung der Bundesregierung eine gewissermaßen historische Entscheidung zur EU-Außenpolitik mitgetragen hat. Denn an diesem Tag wurde das Repertoire der EU-Außenpolitik entscheidend erweitert.