Weil künftig im Datenschutz alle wichtigen Vorgaben von der EU kommen sollen, sieht der Verfassungsrichter eine brisante Konsequenz: „Auch die Grundrechte des Grundgesetzes sind nicht mehr anwendbar.“ Außerdem wäre damit auch die Kontrollfunktion des Bundesverfassungsgerichts beim Datenschutz ausgeschaltet.