(21.1.) Zunächst einmal ist hervorzuheben, dass als Quelle der Warnungen an das Landeskriminalamt (LKA) das Bundeskriminalamt (BKA) benannt worden ist. Das mag sein, nachprüfen können wir es nicht, denn die Meldung ist als »geheim« eingestuft worden, wurde uns also nicht vorgelegt. Glaube ich heutigen Medienberichten, dann stammt die Ursprungsfassung der Meldung von einem »befreundeten Nachrichtendienst«, ging von dort zuerst an das Bundesamt für Verfassungsschutz, dann an das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum und von da an das BKA und das LKA Sachsen