Vor die Wahl gestellt, sich zwischen der Kommission in Brüssel und dem Gericht in Washington zu entscheiden, wählte die rumänische Regierung Washington. Das hat einen guten Grund: Hätte sie den ICSID-Schiedsgerichtsspruch missachtet, wäre sie Gefahr gelaufen, dass die Kläger das Urteil in den USA vollstrecken und rumänisches Staatseigentum hätten pfänden lassen.