03.04.2015 - 19:59 [ Fefes Blog ]

Es gibt übrigens noch andere Dreiecksfälle aus EU-Kommission und TTIP-Style „Schiedsgerichten“. Hier ist einer mit Rumänien.

Vor die Wahl gestellt, sich zwischen der Kommission in Brüssel und dem Gericht in Washington zu entscheiden, wählte die rumänische Regierung Washington. Das hat einen guten Grund: Hätte sie den ICSID-Schiedsgerichtsspruch missachtet, wäre sie Gefahr gelaufen, dass die Kläger das Urteil in den USA vollstrecken und rumänisches Staatseigentum hätten pfänden lassen.