30.09.2015 - 16:43 [ Friedensblick ]

Es gab offenbar keine Leichenschau bei Böhnhardt/Mundlos

Dank der Arbeit des thüringer NSU-Untersuchungsausschusses ist ein weiterer Skandal aufgeflogen. Laut des Thüringer Bestattungsgesetzes muss bei einer aufgefundenen Leiche “unverzüglich” eine sogenannte Leichenschau durchgeführt und ein Todesschein erstellt werden. Diesen Grundsätzen folgten Gerichtsmediziner in den Fällen Uwe Mundlos (UM) und Uwe Böhnhardt (UB) offenbar nicht. Ein wichtiger Teil dieser Leichenschau ist, den Todeszeitpunkt anhand Körpermessungen und Verdauungsprozessen der Mageninhalte festzustellen. Die Rechtfertigungen der Gerichtsmedizinerin Prof. Dr. Gita Mall im parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) erscheinen unverständlich.