(31. Januar 2014) An der europäischen Idee halten wir fest. Aber Europas Krise verunsichert uns. Auch an der NATO halten wir fest. Aber über die Ausrichtung der Allianz debattieren wir seit Jahren, und ihrer finanziellen Auszehrung werfen wir uns nicht entgegen. Das Bündnis mit den Vereinigten Staaten stellen wir nicht in Frage. (…)
Zudem sollte es heute für Deutschland und seine Verbündeten selbstverständlich sein, Hilfe anderen nicht einfach zu versagen, wenn Menschenrechtsverletzungen in Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit münden. Die Achtung der Menschenrechte ist nicht nur der Kern des Selbstverständnisses westlicher Demokratien. Sie ist eine ganz grundsätzliche Bedingung für die Garantie von Sicherheit, ja, für eine friedliche und kooperative Weltordnung.
Das Prinzip der staatlichen Souveränität und der Grundsatz der Nichteinmischung dürfen gewalttätige Regime nicht unantastbar machen. Hier setzt das „“Konzept der Schutzverantwortung““ an: Es überträgt der internationalen Gemeinschaft den Schutz der Bevölkerung vor Massenverbrechen, wenn der eigene Staat diese Verantwortung nicht übernimmt. Als äußerstes Mittel ist dann der Einsatz von Militär möglich, und zwar nach sorgfältiger Prüfung und nach Folgenabwägung sowie Ermächtigung durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen.
Ich weiß, und ich leide wie viele Menschenrechtsverteidiger in der ganzen Welt daran, dass nicht überall dort eingegriffen wird, wo es ethisch, zum Schutz von Leib und Leben bedrohter Menschen, geboten wäre. Im Fall Syrien hat sich dieses Dilemma jüngst wieder gezeigt.