Es kann „kein rechtliches Erfordernis geben, etwas gegen das Recht zu sichern (z.B. durch Geheimhaltung), was nach der verfassungsmäßigen Ordnung Unrecht ist.“ So sieht es Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, der im Telepolis-Interview auf die Bedeutung von Whistleblowern verweist, die geheime Unterlagen von Behörden der Öffentlichkeit zugänglich machen, um Unrecht aufzudecken.