Die Erklärung enthält eine völkerrechtliche Begründung dieses Schrittes mit Verweisen auf die UN-Charta und andere internationale Dokumente sowie auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 22. Juni 2010 zum Kosovo. In diesem Gutachten, das auf Ansuchen der UNO-Generalversammlung auf Initiative Serbiens erstellt wurde, bestätigte der Internationale Gerichtshof die Tatsache, dass die einseitige Ausrufung der Unabhängigkeit durch einen Teil eines Staates keine Norm des Völkerrechts verletzt. Diese Schlussfolgerung war auch während der der Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs vorangehenden Anhörungen zu vernehmen, konkret in Dokumenten und Aussagen von offiziellen Vertretern der USA, Großbritanniens, Frankreichs, Deutschlands, Österreichs, Dänemarks und anderer westlicher Staaten. Die Materialien zur Position des Internationalen Gerichtshofs und der genannten westlichen Vertreter finden sich auf der Homepage des Außenministeriums.
Das Außenministerium Russlands hält die Entscheidung des Parlaments der Krim für absolut rechtmäßig. Die Russische Föderation wird im vollen Maße das Ergebnis der freien Willenskundgebung der Völker der Krim auf dem Referendum respektieren, zu dem bekanntlich auch Beobachter der OSZE und auf bilateraler Ebene eingeladen wurden.