01.06.2015 - 17:52 [ Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern ]

Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen: Anpassung nicht verpassen

War bislang ein Nettobetrag von 1.049,99 Euro unpfändbar, steht Betroffenen (Personen ohne Unterhaltsverpflichtungen) künftig ein Freibetrag in Höhe von 1.079,99 Euro zur Verfügung. Wer Unterhaltsverpflichtungen erfüllt, erhält einen entsprechend höheren Freibetrag. Die auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geschützten Freibeträge steigen ebenfalls zum 1. Juli, und zwar von 1.045,04 Euro auf 1.073,88 Euro.