Bei meinem Beitrag vom 16. März konnte ich mich nur auf die Presseerklärung des Verfassungsgerichtshofs und auf das Presseecho bzw. auf die Interpretation dieses Urteils durch Oppositionspolitiker stützen. Nach der Lektüre der schriftlichen Urteilsbegründung [PDF – 200 KB] möchte ich Folgendes ergänzen.