27.01.2012 - 10:00 [ Bundesministerium der Justiz ]

Erforderlichkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht belegt

Die Verfasser des Freiburger Instituts unter Professor Hans-Jörg Albrecht haben umfangreiches Zahlenmaterial ausgewertet und Praktiker befragt. „Die Studie zeigt, dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist“, erklärt Stadler weiter. Wenn Praktiker etwas anderes behaupteten, so Stadler „verweisen sie dabei auf Einzelfälle, die sie dann als typisch bezeichnen“. Solche Behauptungen seien aber weder belegt noch belegbar.