Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des Gesetzes geprüft. (..)
Darüber hinaus sollen die Beteiligungsrechte vom Deutschen
Bundestag und vom Bundesrat festgelegt werden. Der vorgelegte Entwurf enthält hierzu keinen Vorschlag. (…)
Der Nationale Normenkontrollrat hat insoweit im Rahmen seines gesetzlichen Prüfauftrags keine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben.